Leitfaden zur Befragung von Kleinkindern bei Folterverdacht

„Jetzt werde ich eine kleine Geschichte erzählen. Ich hörte sie selbst vor langer Zeit, eine alte Dame erzählte sie mir, und ich habe sie niemals vergessen. Sie ging so-wenn ich mich recht erinnere:

„Ich war jung zu jener Zeit, als fast alle Kinder oft geschlagen wurden. Man hielt es für nötig, sie zu schlagen, denn sie sollten artig und gehorsam sein. Alle Mütter und Väter sollten ihre Kinder schlagen, sobald sie etwas getan hatten, von dem Mütter und Väter meinten, dass Kinder es nicht tun sollten. Mein kleiner Junge, Johan, war ein artiger und fröhlicher kleiner Kerl und ich wollte ihn nicht schlagen. Aber eines Tages kam die Nachbarin zu mir herein und sagte, Johan sei in ihrem Erdbeerbeet gewesen und habe Erdbeeren geklaut, und bekäme er jetzt nicht seine Schläge, würde er wohl ein Dieb bleiben, sein Leben lang. Mit Müttern ist es nun einmal so, dass ihnen Angst und Bange wird, wenn jemand kommt und sich über ihre Kinder beschwert. Und ich dachte: Vielleicht hat sie Recht, jetzt muss ich Johan wohl eine Tracht Prügel verpassen.

Johan saß da und spielte mit seinen Bausteinen-er war ja damals erst fünf Jahre alt-als ich kam und sagte, dass er nun Prügel bekäme und er selbst hinausgehen solle, um eine Rute abzuschneiden. Johan weinte, als er ging. Ich saß in der Küche und wartete. Es dauerte lange, bis er kam, und weinen tat er noch immer, als er zur Tür hereinschlich. Aber eine Rute hatte er keine bei sich.

„Mama“, sagte er schluchzend, „ich konnte keine Rute finden, aber hier hast Du einen Stein, den Du werfen kannst!“. Er reichte mir einen Stein, den größten, der in seiner Hand Platz fand. Da begann auch ich zu weinen, denn ich verstand auf einmal, was er sich gedacht hatte: „Meine Mama will mir also weh tun und das kann sie noch besser mit einem Stein.“ Ich schämte mich. Und ich nahm ihn in die Arme, wir weinten beide, soviel wir konnten, und ich dachte bei mir, dass ich niemals, niemals, mein Kind schlagen würde. Und damit ich es nicht vergessen würde, nahm ich den Stein und legte ihn in ein Küchenregal, wo ich ihn jeden Tag sehen konnte, dort lag er so lange, bis Johan groß war. Ein Dieb wurde keiner aus ihm. Das hätte ich gerne meiner Nachbarin erzählt, aber sie war fortgezogen.“

Ja, so sprach die alte Dame, die mir das erzählte, als ich noch sehr jung war. Und ich weiß noch, dass ich mir dachte: Ich werde meine Kinder auch nicht schlagen, sollte ich welche bekommen. Ich bekam zwei Kinder und schlug sie niemals. Trotzdem wurden gute Menschen aus ihnen. Und auch sie schlagen ihre Kinder nicht.

Warum erzähle ich ihnen das alles? Es sollte ja von Frieden die Rede sein. Und wie sollte es Frieden geben in der Welt, wenn es keine friedfertigen Menschen gibt? Ich glaube, es wäre gut, wenn ein Stein in den Küchenregalen läge, fast überall, auf der Welt, als Erinnerung.“ 

(Astrid Lindgren: Über den Frieden)

 

Dieses Vorwort von Astrid Lindgren beschreibt die Reaktion eines gesunden Kindes und einer durchschnittlich gesunden Mutter. Wenn Sie die Aufgabe haben, ein (Klein)Kind zu befragen, das aufgrund schulmedizinischer Untersuchungsergebnisse über MRT/CT/nuklearmedizinische Untersuchung Folterspuren (vergleiche Istanbul-Protokoll http://traumabasedmindcontrol.com/index.php/istanbul-protokoll-fuer-kleinkinder-bei-folterverdacht/) aufweist, dann geraten  Sie in ein Terrain, das nicht nur dunkel sondern hochgradig pathologisch und krank ist.

 

Deliktphänomen

Folteranzeichen am Körper Ihres Kindes können damit zusammenhängen, dass Ihr Kind als Tatopfer satanisch-ritueller Gewalt, auch bekannt als sogenannte SRA (Satanic Ritual Abuse), oder als „Trainingssubjekt“ von traumabasiertem Mind-Control (MK, trauma-based mind control) in Frage kommt. SRA können Sie als eine kombinierte Anwendung körperlicher, psychischer und spiritueller Angriffe verstehen. MK kommt meist im militärischen, nachrichtendienstlichen und politischen Spektrum zum Einsatz, wobei sich die Übergänge zwischen diesen beiden Deliktsfeldern relativ fließend darstellen. MK beinhaltet eine Fülle an ausgetüftelten und komplexen psychologischen Strategien, mit denen letztlich eine Dominanz über Gedanken und Gefühle Ihres Kindes erzeugt werden soll. Final, also am Ende des staatlichen MK-Programms, soll Ihr Kind soweit konditioniert sein, dass es entgegen seiner menschlichen Natur befohlene Handlungen in künstlich über Folter erschaffenen Persönlichkeitsanteilen verrichtet, ohne sich im Idealfall an etwas erinnern zu können. Als Mittel auf dem Wege zu diesem Endstadium dienen körperliche, sexuelle, seelische und emotionale Folter. Die Fähigkeit und erklärte Bereitschaft der Täterinnen und Täter, Ihrem Kind in staatlichem Auftrag derartige Misshandlungen zuzufügen, unterscheidet diesen Personenkreis von allen anderen Lebewesen auf unserem Planeten. Staatliche Folterer sind nicht an einer Veröffentlichung ihrer völlig straffrei gestellten Delinquenz interessiert. Eine MK-Folter an einem Kleinkind ist kein Ergebnis eines irrationalen Hexenwahns, sie wird bewusst und gewollt genauso geplant, organisiert und fortlaufend perfektioniert. Der Körper Ihres Kindes kennt dabei grundsätzlich keine Stelle, für das keine passende Foltermethode existiert. Es findet sich kein Element (Wasser, Luft, Feuer und Erde), keine Ideologie und kein Werkzeug, das sich nicht zum Foltern Ihres Kindes verwenden lässt. Lösen Sie Ihre Gedanken von den propagandistischen Winkelzügen westlicher (krimineller) Kartellmedien, dass Folter an Kleinkindern nur in den dort auserkorenen „Schurkenstaaten“ praktiziert wird.

Natürlich werden diese Verbrechen geheim gehalten. Daher kann man auch kaum eine Definition darüber finden, was letztlich die „Programmierung“ Ihres Kindes umfasst. Überlebende bezeichnen sie als einen Akt zur Aktivierung körperlicher und psychischer Reaktionen auf externe Stimuli. Eine so konditionierte Person soll final in der Lage sein, nach Wahrnehmung eines auditiven, visuellen oder taktischen Signals (Trigger) in beabsichtigter Weise zu reagieren, im Idealfall ohne selbst etwas davon zu bemerken. Sofern die durch Folter herbeigeführte Konditionierung von Erfolg gekrönt ist, hat das politische System oder Netzwerk seinen passenden mentalen Sklaven herangezüchtet, der entgegen aller Maßstäbe eines gedeihlichen ethischen Zusammenlebens seine Befehle gewissenlos verrichtet. Da letztlich die gewaltsame Aufzucht einer solch multiplen Persönlichkeit mit schwersten Rechtsgutverletzungen am Kind verknüpft ist, sind in diesem Deliktsfeld die wissenschaftlichen Überschneidungen zwischen Psychologie, Medizin, Sozialwissenschaften, Philosophie, Kriminologie und Kriminalistik relativ fließend.

 

Diese bereits skizzierte finale Konstruktion einer multiplen Persönlichkeit ist eng an das Mittel der Hypnose gekoppelt. Die eingesetzten Programmierer, meist Schulmediziner, erzeugen in den jeweiligen Handlungsmodulen eine durch Folter gestützte selektive Steigerung der Wahrnehmung beim kindlichen Tatopfer, dessen Aufmerksamkeit durch die Übergriffe hierzu gesteigert wird. Das Kind ist somit aufgrund seiner angespannten Aufmerksamkeit in seiner realen Bewusstseinslage getrübt. Die arbeitsteilig vorgehenden Delinquenten eröffnen sich den Weg in die Psyche des Kindes durch Kontrolle über dessen Empfindung, Gedächtnis und über Erinnerungsverfälschung. Am Ende der mehrjährigen Programmierung kann das Subjekt wie ein Automat gehorchen, hinterfragt unkritisch jede Anweisung und kann komplexe Befehle mit hoher Intelligenzanforderung ausführen, ist sich dessen aber meist nicht bewußt. Um denjenigen Menschen, die aus humanistischen Motiven auf der Seite des gefolterten Kindes stehen, Einblicke in die perfiden Strukturen der staatlichen Folterprogramme zu vereiteln, werden dem kindlichen Tatopfer falsche Erinnerungen eingepflanzt und posthypnotische Reaktionsmuster für Falschaussagen eingetrichtert. Daher muss es Sie nicht wundern, wenn das Kind in einer Frage zum Tatkomplex entweder konsequent schweigt, oder sich völlig irrational verhält. Den Täternetzwerken ist genau bewusst, dass sich zumindest im Polizeidienst aufgrund der Heterogenität des dortigen Personenstamms auch Beschäftigte finden, denen diese schweren Rechtsgutverletzungen nicht gleichgültig sind. Wenn auch am Ende eingeweihte Mittäter in der Polizei diese Übergriffe letztlich decken und aktive Strafvereitelung betreiben – die Organisation „Polizei“ ist für die Tätergruppierung zunächst erst einmal ganz einfach zu groß. Es ist demzufolge anfänglich nicht auszuschließen, dass Sie bei der Erstattung Ihrer Strafanzeige zunächst an einen Kriminalisten geraten, welcher das Anliegen des schützenden Elternteils ernst nimmt. Je wichtiger dieser die Meldung des schützenden Elternteils bewertet, umso schneller veranlasst er unaufschiebbare Maßnahmen der Spurensuche/Sicherung und Beweismittelfestlegung. In dieser wichtigen Phase kann der Täterkreis noch keine endgültige Kontrolle über den Verfahrensverlauf erlangen. Daher muss durch die Täter durch Konditionierung des Kindes einem solchen Kriminalisten  suggeriert werden, dass das Kind oder eben der schützende Elternteil unter einer psychischen Störung leidet. Bei Vätern als schützende Elternteile wird meist der Verdacht lanciert, der Vater wäre der Täter. SRA oder MK kann allerdings nur von Tätergruppen, also von mehreren durchgeführt werden, eine Einzelperson ist dazu niemals imstande. Meist werden diese schützenden Elternteile schnell – ohne Spurensicherung jeglicher Art – von den betroffenen Kindern getrennt, um weitere Spuren zu verwischen, den Gesamteindruck zu verfälschen, das (Klein)Kind ungestört weiter benutzt – das meist lebenslang.

 

Als Foltermethoden vor den Programmeinheiten dienen wie folgt, zitiert aus Ellen Lacter (2017):

  • Vergewaltigung: vaginale, rektale Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung, mit scharfen Gegenständen, Waffen usw.
  • Filmaufnahmen während der Folter
  • Verbale Grausamkeit, Spott, Lächerlichmachen, Gelächter und Begeisterung als Reaktion auf den Schmerz und den Terror des Opfers
  • Aufhängen, auch mit dem Kopf nach unten hängend, in Stresspositionen, während sie gerädert (spinning) werden usw.
  • Untertauchen in mit Eis gefüllten Wassertanks
  • Lebendig begraben werden mit Insekten, Schlangen, Ratten usw. mit einer Sauerstoffquelle, die von den Tätern kontrolliert wird
  • Aufhängen über Feuer oder extremer Hitze
  • Extremer Durst und Hunger
  • Zurücklassen der Opfer in Urin, Exkrementen und Erbrochenem
  • Erzwungene Einnahme von giftigen Substanzen
    Kontrolle der Umgebung – schmerzhaft heiß oder kalt, dunkel oder intensiv hell, Schallbeschuss usw.
  • Verstümmelung, z. B. Entfernen von Nägeln oder Fingern
  • Entfernung von Körperorganen und Zerstückelung von Opfern in völliger Gefangenschaft (Ellen Lacter, 2017)

Alle Informationen, die das Tatopfer in diesen Folterdekaden („Programmierung“) bekommt, werden in seiner tiefen psychobiologischen Schicht gespeichert. Achten Sie daher in einer Befragung des Kindes auf derartige Aussagen. Eine kriminalistische Besonderheit, nicht nur im Aspekt der kindlichen Aussagepsychologie ist, dass dem kleinen Zeugen suggeriert wird, jederzeit auf dessen Körper zugreifen zu können bzw. das individuelle Umfeld zu kontrollieren – oft entspricht dies auch der unvorstellbaren Wahrheit:

Neben den bereits bekannten Überwachungstechnologien im Haushalt des Kindes werden auch Personen im Nahbereich des Kindes installiert, welche vorgeblich eine emotionale Beziehung zu ihm aufbauen. Sobald diese gefestigt ist und dem Kind erfolgreich eine Vertrauensbasis vorgegaukelt werden konnte, wird es verraten. Die anschließenden Botschaften sind eindeutig: „Wir wissen alles über Dich“, „Du hast uns verraten“, „Du entkommst uns nicht“. Andere „Spielvarianten“ beinhalten, dass dem Kind eingeredet wird, es sei ein alleshörendes Mikrofon im Zahn eingesetzt, oder sogar eine Bombe im Magen eingepflanzt, welche bei Verrat explodieren könne. Tatsächlich haben erwachsene Tatopfer bei sich schon echte, bzw. (in)aktive Implantate schulmedizinisch ausmachen können. Immerhin ist heutzutage in der Tat die Möglichkeit gegeben, Demenzkranke oder Tiere durch (elektromagnetisch) impulsgesteuerte Implantate ausfindig machen zu können. Ein zusätzlicher – wenn noch wenig erforschter – Aspekt ist die Vermutung, dass Teile der MK Programmierung als auch das Abrufen von Trigger mittlerweile über Mikrowellen und Radiofrequenzen erfolgen kann.

 

Da das Schweigen der betroffenen (Klein)Kinder das wichtigste ist bei diesem strafrechtlich mehr als relevanten Verbrechen, sind die Techniken dazu schier endlos: Drohungen, die geliebte Bezugsperson (meist die Mama) wird umgebracht; Nadeln im Gaumenbereich als „Schweigetraining“; Löschen der bewussten Erinnerungen durch absichtlich herbeigeführte Gehirnerschütterungen, Elektroschocks und Psychopharmaka. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Sicherung der Verschwiegenheit wird in der Vorspiegelung einer vorgetäuschten oder tatsächlichen Liquidierung eines „Verräters“ praktiziert. Vor allem die Beobachtung eines realen Tötungsdelikts ist für das Kind besonders einschneidend. Hierzu dienen auch Tötungen im Tatzusammenhang mit sogenannter „Snuff-Pornografie“ (gefilmte Folter mit anschließendem Todeseintritt). Bekannt ist ebenfalls, dass den (Klein)Kindern suggeriert wird, sie hätten einen Menschen getötet oder auch – weit dramatischer für die kindliche Seele – sie wurden tatsächlich dazu gezwungen jemanden zu töten.   

Es ist somit mehr als verständlich, dass Sie eine umfassende Schilderung solcher Gesamtumstände nur mit unendlich viel Geduld und absoluter, wohlwollender Neutralität erreichen können. Das Kind muss mit der Beschämung über die Tatsache umgehen, dass es Opfer von einer Reihe von unvorstellbarsten seelisch, mentalen, physischen Gewalthandlungen wurde und damit verbundene Körperreaktionen als auch Emotionen gezeigt hat, niemand geholfen hat als auch noch von der ausführenden Gruppe verlacht worden ist. Für Kinder sind diese Erlebnisse alltäglich gewesen. Der Ball ist bei Ihnen, auch während der Befragung komplett neutral zu bleiben.

Vergessen Sie nie, die dem Kind angedrohte Strafe, falls das Kind nicht schweigen sollte, die meist die Ermordung der Bezugsperson oder Folter beinhaltet. Eine Befragung des Kindes muss grundsätzlich in mehreren Schritten erfolgen, diese ist daher auf Monate zu planen. Da die Ermittler in der Aufarbeitung des gesamten Tatgeschehens mehr oder weniger auf sich gestellt sind, müssen diese die Befragungen selbst organisieren. Sofern die Ermittler im privaten oder beruflichen Umfeld über Personen mit kriminalistischen Kenntnissen verfügen (Kriminalbeamte, Jugendgerichtshelfer, Juristen mit Interessenschwerpunkt Strafrecht) können diese natürlich hinzugezogen werden.

Die entsprechende Person muss sich genau darüber im Klaren sein, worauf sie sich in letzter Konsequenz einlässt. Sofern Sie selbst handeln gilt: Auch methodisch schlechte Befragungen sind immer noch besser als das Kind im Stich zu lassen.

Zwar wurde in der kriminologischen Forschung das Deliktsphänomen MK/SRA selbsterklärenderweise bisher nicht zum Thema gemacht, dessen einzelne Foltermethoden hingegen schon. Sexuelle Gewalt an einem Kind in privatem Umfeld ist mittlerweile relativ gut untersucht. Weil die sexuelle Misshandlung ein Grundbaustein der Programmierung des Kindes ist, kann man daher hier ansetzen. Natürlich ist es zuvor wichtig zu wissen, wie die generellen Grundzüge der Befragung eines kindlichen Tatopfers aussehen. Gleichwohl liegt der wesentliche Unterschied darin, dass ein Kind, das SRA/MK erlebt hat, mit dem Ziel der Persönlichkeitsspaltung unter unvorstellbarer Folter bearbeitet wurde. Die wesentlichen Elemente dieses Verbrechens werden Ihnen daher kurz aufgeführt:

 

Phänomen der Persönlichkeitsspaltung

Die einfachste Form der Persönlichkeitsspaltung besteht in einem Normalzustand (A) und dem hypnotisch kontrollierten Zustand (B).

 

Foto unten: erzielter Persönlichkeitswechsel bei einem, in einem Folterprogramm befindlichen Kind

 

Quelle: „Luki“ Dara Sadegh beim supervisierten Treffen mit seiner Mutter Mag. Andrea Sadegh, 2013: Persönlichkeitswechsel innerhalb von 10 Sekunden. Vermuteter posthypnotischer Befehl: „Wenn Du Deiner Mama Nahe bist, erinnere Dich, was Du gemacht, gesagt, getan hast – wenn sie das wüßte, hat sie Dich nicht mehr lieb.“

 

Der Persönlichkeitswechsel des Kindes fußt auf einem posthypnotischen Befehl oder einem Trigger. Erforderlich sind dabei dessen Planung, Auslöser und Umsetzung. Ein gut eingetrichterter posthypnotischer Befehl soll nicht nur das äußerlich handelnde Subjekt generieren, er muss in dem gesteuerten Humanwerkzeug auch innere Zustände erzeugen. Durch antrainierte Schlüsselreize oder Codes ist es möglich, komplexe operative Sequenzen zu konditionieren. Der Programmierer kann hierbei dem Tatopfer auch befehlen, dass Schlüsselsignal wieder zu vergessen, sobald es die befohlene Handlung ausgeführt hat. Diese Methode soll die bereits skizzierte kriminalistische Untersuchung des Verbrechens unterminieren. Eine zusätzliche Verdunkelungsstrategie liegt in der sogenannten posthypnotischen Amnesie. Hierzu ist zu sagen, dass durch psychische Traumatisierung des Kindes eine Fragmentierung seiner Gedächtnisinhalte erzeugt wird. Diese perfide Taktik gilt dann als vollkommen, wenn der Außenstehende nicht bemerkt, dass das Tatopfer in seiner Gedächtnisfähigkeit eingeschränkt ist. Hierzu wird sich während der Programmierung des Kindes der Methode der Angstsuggestion bedient. Eine Technik liegt in der gedanklichen Suggestion von Kopfschmerz bei innerlicher Verarbeitung des erlittenen Tatgeschehens.

 

Foto unten: gedankliche Verarbeitung des Tatgeschehens am Kind, durch Suggestion erzeugter Kopfschmerz, auch „Spaltungskopfschmerz“ genannt.

 

Quelle: „Luki“ Dara Sadegh aufgenommen von seiner Mutter Mag. Andrea Sadegh, im Sommer 2011, als die ersten Flashbacks aus dem Kleinen herausgebrochen sind.

 

Der zu beobachtende Kopfschmerz kann sich auch aus einer künstlich erzeugten Neurose ableiten, welche infolge einzementierter Schuld- bzw. Minderwertigkeitskomplexe verhindern soll, dass das Kind über seine Erlebnisse spricht.

 

Warum gerade im kindlichen Alter?

Kinder lassen sich durch ihre stark phantasiegeleitete Psyche viel leichter beeinflussen als erwachsene Menschen. Zur Verfolgungsvereitelung wird täterseitig ausgenutzt, dass sich das Kind in seinem entwicklungsbedingten Wortschatz nicht in der Lage sieht, die Übergriffe mitzuteilen. Durch die MK-Programmierungen wird im Kind eine Anzahl getrennter Identitäten erzeugt, welche als „Innenpersonen“ bezeichnet werden. Derjenige Täterkreis, der diese Innenpersonen installiert, aktiviert und beherrscht, kann im Endeffekt auch mit der jeweiligen einzelnen Innenperson kommunizieren. Damit das Kind im Stande ist, äußerlich seinen Alltag zu meistern, muss neben den Innenpersonen auch ein „anscheinend normaler Persönlichkeitsanteil“ (ANP) vorhanden sein. Der ANP ist sozusagen die Fassade für die künftige Rolle des Programmierten im gesellschaftlichen System. Mit der ANP-Hülle wird gewährleistet, dass die multiplen Persönlichkeitsanteile allen nicht eingeweihten Personen am Ende verborgen bleiben.

Sofern der Ermittler durch emotionale Zuwendung versuchen sollte, die Öffnung des Kindes zu erzeugen, muss hier gewarnt werden: Selbstverständliche zwischenmenschliche Handlungen (küssen, streicheln) oder Worte („Liebe“, Kosenamen) werden von den Tätern ganz gezielt dem Kind in Verbindung mit düsteren Bedrohungen beigebracht. Sie müssen daher mit bewusst gelegten Triggern beim Kind zur Sicherstellung seines antrainierten „Wächtersystems“ und seiner ständigen Angst vor den Folgen seines Verrats, also dem Ansprechen der Wahrheit, rechnen. Gleiches gilt für Konditionierung und Hypnose im Zusammenhang mit ersten notwendigen kriminalistischen Handlungsalternativen. Das Kind kann beispielsweise in Anwesenheit eines dringend Tatverdächtigen diesen in freudiger Erwartung begrüßen und gleichzeitig seine tatsächlichen Vertrauenspersonen, meist den schützenden Elternteil, ablehnen. Weil für die Programmierung enorme finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kommen auch Requisiten, Zaubertricks, Bühnenschauspiel, Spezialeffekte, Filmvorführungen, Kameras und Mikrofone zum Einsatz. Die Gedankenmanipulation des Kindes wird durch Rollenspiele und Charaktere der Märchenwelt oder anderen Erlebniswelten (Außerirdische, Dämonen) aktiviert. Diese wird farbenbezogen in der kindlichen Psyche gespeichert, d.h. die Täter präsentieren sich dem Kind in der betreffenden Programmeinheit in einheitlicher Kleidung. So gelingt es mit der Zeit, dem kindlichen Opfer gedankliche Querverbindungen einzuhämmern, welche dem Programmierer über Codes zugänglich sind. Für Sie als außenstehende Person sind das üblicherweise völlig alltägliche, unverfängliche Wörter oder sonstige Reize. Trotzdem ist das Kind so vorbereitet, dass am Ende „Eröffnung und Verschluss“ passen. Das gilt dann als gelungen, wenn die Schlüsselwörter einen gewissen Rhythmus besitzen und die perfide Wortkombination oder andere Triggerketten so gewählt sind, dass eine Alltagssituation einen Persönlichkeitswechsel nicht auslösen kann.

Eine multiple Persönlichkeitsstörung (MPS), auch genannt als „dissoziative Persönlichkeitsstörung“ ist dem international gebräuchlichen System zur Klassifizierung von Krankheiten (ICD 10) zugeordnet, hier über die psychiatrischen Krankheiten (DSM4). Strafbar wäre somit, dass die Täter doppelt vorsätzlich (in Kenntnis des Verbots bei gleichzeitigem Willen zu Täterschaft und tatbestandlichem Erfolg) einen kranken Menschen erzeugen. Es besteht demzufolge ein Kausalzusammenhang zwischen gestörter familiärer Integration, Gewaltanwendung, psychischem Trauma und Störungen in der Erlebnisverarbeitung. Hierbei ist es erforderlich, dass sich das Kind in regelmäßiger Folge in den Händen der Programmierer befindet. Das o.g. psychische Trauma des Kindes wird durch den Weg des „innerlichen Weglaufens“ konzipiert. Weil das körperlich völlig unterlegene Kind gegen die notwehrgerechten Angriffe keine adäquaten Verteidigungshandlungen entgegensetzen kann und sich auch nicht im Stande sieht, vom Tatort zu fliehen, muss es letztlich den Weg in die Dissoziation suchen. Hier gilt die Faustregel: „Je früher das kindliche Trauma, umso höher die Wahrscheinlichkeit einer multiplen Persönlichkeitsstörung“. Ein entscheidender Punkt liegt dabei im Ausmaß der Kontrolle über die Abwehrmechanismen des Kindes. Im Schrifttum finden sich unterschiedliche Hinweise darauf, wann nun der geeignetste Moment dafür ist. Kinder im Alter von zweieinhalb Jahren können nach erfolgter Dissoziierung und gewaltsamer Dressur schon eine fest gespaltene Persönlichkeit aufweisen. Unter ärztlicher Aufsicht werden u.a. Fingerquetschungen mit einer Zange, wuchtige Schläge auf den Kopf, Vergewaltigungen, sowie das Zuschnappen mit einer Mausefalle an den Fingern bei gleichzeitigem Einschließen in einen Raum u.a. vollzogen. Sobald das Kind aufhört zu weinen und nur noch schmerzvoll wimmert, wird es ins Freie gelassen. Danach bekommt das Kind durch Befehle seine aversive Konditionierung. Nicht alle Etappen sind hier gleich. Bekannt sind mittlerweile folgende Hauptprogrammierungen:

 

Alpha: Grundprogramm, Ziel sind sowohl widerspruchsloser Gehorsam und automatische Reflexe des Kindes

Beta: Schlüsselwort indiziertes sexuelles Programm

Delta: Attentatsprogramm, Kämpferprogramm

Theta: Eingliederungsprogramm in okkulte Gruppen

Omega: Verdunkelungsprogramm mit Ziel der Aufrechterhaltung der gespaltenen Psyche des Kindes

 

Eine typische, technische Methode zur Erzeugung multipler Persönlichkeiten ist die „Spin-Programmierung“, in unseren Kreisen auch als „Rädern“ bekannt. Dem auf einer drehenden Scheibe angeschnallten Kind werden durch äußerst schmerzvolle Zentrifugalkräfte Persönlichkeitsanteile polyfragmentiert. Eine solche Programmierungsmethode beginnt schon in frühester Kindheit. Das Kind kann entweder- wie auf einem „Dönerspieß“ – um die eigene Achse, oder auch vertikal gedreht werden.

Natürlich ist auch hier die rasante Fortentwicklung anderer technischer Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Krampfbehandlungen, CT, sowie Beeinflussungen der Psyche durch elektromagnetische Felder kommen hier zum Einsatz und sind noch relativ wenig gesichert in Bezug auf (Klein)Kinder erforscht. Die Besonderheit liegt jedoch grundsätzlich darin, dass sich die Programmierung des Kindes auf eine Erzeugung von Persönlichkeitsfragmenten bezieht. Daher wird in den Programmen immer eine konkrete Botschaft an das Kind übertragen. Das Kind kann Ihnen daher in einer Befragung völlig zusammenhangslos anmutende Antworten liefern. Gleiches gilt, wenn Sie hierbei unlogische Verhaltensweisen beobachten. Diese sind aber bei näherer Kenntnis immer mit gewaltsam eingetrichterten Befehlen verbunden:

  • Du verdienst Strafe, wir finden Dich überall
  • Kein Mensch glaubt Dir, wenn Du etwas erzählst
  • Deine Gewalterlebnisse hast Du Dir selbst verdient
  • Wir beobachten Dich und können Deine Eltern töten
  • Die Polizei kommt Dich holen, Du kommst ins Gefängnis

 

In weiterer Folge als Ausbaustufe, werden meist folgende Dinge indoktriniert, vergleiche Ellen Lacter (2017):

  • Du bist böse.
  • Du bist ein Mörder.
  • Du bist ein Komplize krimineller Handlungen (oft werden solche Szenen als Beweismaterial gefilmt).
  • Du bist jetzt einer/eine von uns.
  • Du bist jetzt ein freiwilliges Mitglied des Netzwerkes, das Schändungen und Missbrauch begeht.
  • Niemand außer uns will jemals wieder etwas mit dir zu tun haben.
  • Die Leute, die sich um dich gekümmert haben, können sich nie mehr um dich kümmern.
  • Kein Psychotherapeut wird dir jemals helfen wollen.
  • Der gesamte Klerus wird dich verurteilen.
  • Du bist in den Augen Gottes verloren.
  • Du gehörst jetzt zu: _____ (ein Gott / Göttin, die Blutopfer fordert).“

 

Die wohl rücksichtloseste Methode ist der chirurgische Eingriff ins Gehirn. Hierbei beschädigt ein Chirurg absichtlich das gesunde Gewebe des Nervensystems des gesunden Kindes. Eine weitere bekannte Möglichkeit besteht in der ärztlichen Beeinflussung der Amygdala (der für Emotionen und Gefühle bedeutsame Teil des Gehirns) mittels elektrischer Ströme. Auch andere chirurgische Eingriffe (Narben am Stammhirn, etc.) als auch das Entfernen und Verstümmeln von Drüsen sind bekannt.

Eine Wiedererinnerung des Kindes an die Foltererlebnisse ist im Alltag, meist hervorgerufen durch assoziative Verarbeitung, oftmals mit Flashbacks verbunden. Dabei ist die Tatsache nicht von der Hand zu weisen, dass das Kind sich in diesem Moment offenbart: Das (Klein)Kind erlebt die erlittene Folter nochmals dergestalt, als ob sie eben gerade nochmals passieren würde.

Eine gute Nachricht vorab: Das (Klein)Kind findet Ruhe, sobald es eines der Ereignisse vollständig erzählen hat können: Bei jedem Flashback oder Angstzustand als auch bei jeder Erzählung, helfen Sie den Kleinen dabei, ihre unvorstellbaren Erlebnisse, zu ordnen, damit großteils bereits zu heilen.

Die Welt der Folterknechte ist vor allem für Sie eine Herausforderung, die allerdings für die betroffenen (Klein)Kinder Alltag ist, wie die oft inszenierte „märchenhaft“ anmutende Welt des Satanismus: Satanische Rituale und Tathergänge in einem MK-Programm können sich gleichwohl überschneiden. Tatopfer berichteten laut Michaela Huber (1995) über folgende Methoden:

  • „merkwürdigen Gerüche […]
  • Männer in schwarzen Mänteln, Kapuzen, Masken, etc.;
  • Keller, schwarz gemalte oder mit schwarzen Tüchern zugehängte Wände;
  • […]
  • Rituelle Handlungen mit Öl, Blut […]
  • Blut, das den eigenen entblößten Körper herunterläuft […]
  • Das Essen von rohem Tier- oder Menschenfleisch oder Kot, das Trinken von Urin und Blut
  • […]
  • Vaginale, orale, anale Massenvergewaltigung; pentetriert werden mit Stöcken, Messern, Kreuzen, etc.
  • Schläge, Tritte, Elektroschocks
  • Eingesperrtsein in Kisten, Särgen, Wassertanks, etc.;
  • […]
  • Laute, sakrale oder Wagner-Musik, „sakralen“ Gesängen […]
  • Extreme Scham- und Schuldgefühle, Gefühl, sich „opfern“ zu müssen oder „für den Tod auserwählt zu sein“, sich wie „Satan“ fühlen (oder eine „Innenperson“ haben, die sich dafür hält“)
  • Ein Gelübde, das nicht gebrochen werden darf, sonst stirbt jemand (sie selbst oder eine nahe stehende Person bzw. das Lieblingstier)
  • „Bestrafungsaktionen“ an sich und/oder anderen Kindern bzw. Erwachsenen, die „ungehorsam“ waren
  • Beschwörungs- und Fluch-Formeln; das Gefühl, durch einen Satz getötet werden zu können, etc.“

Daher sollten Sie sich vor einer Befragung folgende Reaktionsmuster vor Augen führen, welche das Kind einem Ermittler oder schützenden Elternteil in der Vergangenheit schon einmal zeigen konnte:

  • Angst vor Blutentnahme, zahnärztliche Untersuchung
  • Angst vor Fesselungen
  • rituell anmutende Gesänge
  • Nervosität bei Mahlzeiten (Kakao: Kot, rote Limonade: Blut, Grillen im Sommer: Verbrennungen/Verbrühungen)
  • Mutwilliges Zerstören von Spielfiguren (Verstümmelungen)
  • Angst vor „harmlosen“ Alltagsgegenständen
  • Etc.

 

Die Befragung

Die Befragung von betroffenen (Klein)Kindern ist die Königsdisziplin bei dem Verdacht auf Folter: (Klein)Kindern wird auf unterschiedlichste Arten über Folter, extremen Drill und Drohungen klargemacht, keinesfalls über die Geschehnisse zu sprechen als auch keinesfalls Namen zu nennen. Die Netzwerke sind sich dieser Gefahr mehr als bewusst und haben meist innerstaatliche Stellen, wie Kinderhilfszentren, Ärzteschaft, Psychiaterschaft oder Therapeutenschaft infiltriert, um mögliche weiteren Untersuchungen des (Klein)Kindes zu verhindern, meist das Kind von seiner schützenden Hauptbezugsperon (meist der Mutter, in etlichen Fällen aber auch der Vater) wegzureißen: Wird die Folter am (Klein)Kind über Verletzungen oder Flashbacks sichtbar wurde bereits jahrelang in eben dieses Kind investiert – der Verlust des (Klein)Kindes aus den Täternetzwerken bedeutet also nicht nur die Gefahr, dass Teile des erkannten und benannten Netzwerkes strafrechtlich und das massiv belangt werden, sondern eben auch ein enormer finanzieller Verlust. Da die Täter dieser Netzwerke in der Regel als (Klein)Kinder selbst durch diese Art von auf Folter basierenden Programmen gegangen sind, ist es mittels radiologischer Technologien über MRT/CT/nuklearmedizinische Untersuchung auch bei Erwachsenen ein Leichtes, diese anhand eindeutiger Merkmale (gestörtes Empathiezentrum, dissoziative Neigungen, Narben am Stammhirn, etc.) auszumachen.

 

Trigger bei Befragungen

Vor einer Befragung sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass beim Kind Berührungstrigger installiert sein könnten, seien sie daher vorsichtig mit Berührungen und berühren Sie das Kind nur mit seiner oder ihrer Erlaubnis. Am bekanntesten ist hier die Schweigeberührung: Für diese schmerzvolle Lektion wird das Kind zunächst zum Plappern gebracht. Anschließend wird dem Kind ein Elektroschock verabreicht, oder es wird in den Gaumen oder in die Zunge gestochen. Eine andere Methode liegt in einem Schweigetrigger, welcher durch das Streicheln des Kindes ausgelöst wird. Es darf daher nicht verwundern, wenn sich das Kind nach einer Streicheleinheit bzw. emotionaler Zuwendung sofort seinem Gegenüber verschließt. Weitere Trigger, die oft und gerne von den Täternetzwerken angewendet werden sind Druck (Stress, strenge Stimme, vorwurfsvoller Blick, Handzeichen). Achten Sie darauf, dass Ihre Körpersprache kongruent ist und erklären Sie dem Kind, wenn Sie etwas irritiert. Offenheit, Wahrheit und das wichtigste die absolute wohlwollende Neutralität des Ermittlers sind der einzige Weg reliable Ergebnisse zu erzielen.

In weiterer Folge braucht es zwei Kameras, eine Kamera soll auf das Kind gerichtet sein als auch eine Kamera auf denjenigen der die Befragung durchführt – im Idealfall gibt es noch eine dritte Kamera, die Sie beide zeitgleich aus der Vogelperspektive aufnimmt. Aus dem traurig berühmten Hampstead Fall existieren Filmaufzeichnungen, in denen der polizeiliche Ermittler, der auf privater Basis Verhaltenstrainings anbietet, die Kinder während der „Befragung“ mit Handzeichen „triggert“ – vergleiche:

 

Quelle und Kurzfassung: https://www.youtube.com/watch?v=pSOa6Siko-8

 

Bleiben sie daher unbedingt neutral, egal was sie hören oder erleben sollten während der Befragung. Geben Sie dem Kind so viel Freiraum wie möglich, jeglicher Druck kann das Kind sofort in Angstzustände, damit zum Schweigen bringen oder dazu bringen, Ihnen „eingeübte Geschichten“ zu servieren.

 

Videoaufzeichnungen

Jede Befragung sollte eben grundsätzlich videogestützt vorgenommen werden, wichtig ist darauf zu achten, dass eben auch die Körperreaktionen aufgezeichnet werden – sowohl vom Ermittler als auch die vom Kind. Gleiches gilt, wenn das Kind durch eine Frage ein Flashback erleidet. Es ist daher zum Zwecke der Beweisführung wichtig zu eruieren und festzuhalten, ob und wie das Flashback mit der Fragestellung korrespondiert. Nehmen Sie sich Zeit darüber nachzudenken, was Sie gehört haben. Schließen Sie keine Hypothese aus und haben Sie keine Angst davor, das Kind in einem Flashback nicht wieder beruhigen zu können: Nur das Kind sich selbst, damit den Täternetzwerken zu überlassen, ist ein unverzeihlicher Fehler. Wenn die Befragung gefilmt wird, haben sowohl die Fortsetzung der Befragung nach dem „Beruhigen“ des Kindes, wie auch ein vollumfänglich dokumentiertes Flashback einen Beweiswert. Zu berücksichtigen ist, dass auf sämtliche protokollierten Verletzungen (Istanbul-Protokoll) in der Befragung eingegangen werden sollte.

 

Exkurs Personalbeweis und Sachbeweis

Die Aussage des Kindes kann unterschiedliche Beweiskraft haben, dazu im Überblick

A: Personalbeweis

Ein Personalbeweis kann sich aus einer Aussage eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, eines Beschuldigten/Angeklagten oder eines Zeugen (Ihres Kindes) ergeben.

 

B: Sachbeweis

Ein Sachbeweis kann aus einer Urkunde oder einem sogenannten Augenscheinsobjekt bestehen. Die Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung (z.B. ein Schriftstück). Das Augenscheinsobjekt enthält keine Gedanken, kann aber bestimmte Schlussfolgerungen zulassen (z.B. Der Ermittler findet aufgrund der Aussage des Kindes ein Tatmittel).

 

Der Sachbeweis ist daher so bedeutsam, weil losgelöst vom Tathergang er für sich selbst spricht und unbeteiligten Personen Rückschlüsse auf Tathergang und Tatbeteiligte ermöglicht. Somit ist der Sachbeweis grundsätzlich objektiv und prinzipiell dem Personalbeweis vorziehen. Er ist mit naturwissenschaftlichen Methoden zwar überprüfbar, kann jedoch durch Fehler in der Spurensicherung, Untersuchung, Lagerung und Auswertung eine falsche Spur zu beweiserheblichen Tatsachen liefern. Ein Personalbeweis ist grundsätzlich subjektiv beeinflusst. Daher sollten Sie versuchen, den Wirklichkeitsgehalt der Aussagen des Kindes zu überprüfen und Hinweisen des Kindes über potentielle Sachbeweise mit dem erforderlichen Ernst nachgehen. Die Befragung des Kindes soll Ihnen u.a. erleichtern:

  • die Identifizierung von Tatverdächtigen
  • die Bestimmung der Gruppenzugehörigkeit von Tatverdächtigen
  • die Rekonstruktion der Übergriffe
  • die Suche/Sicherung von Beweismitteln.

 

Rechtliches

Wenn Sie das Kind einer Befragung unterziehen, so handelt es sich um einen Erhebungsvorgang privater Natur, nicht um eine Vernehmung. In einer Vernehmung hat der Vernehmende eine amtliche Eigenschaft, gibt diese zu erkennen und äußert ein behördliches Auskunftsverlangen.

Wie bereits dargelegt, sollten Sie alle Befragungen des Kindes doppelseitig im Idealfall dreifach videogestützt vornehmen. Nach jeder Befragung sollten Sie den Inhalt vollständig transkribieren. Achten Sie darauf, dass Sie in jeder Befragung mindestens einen Zeugen mit einwandfreiem Leumund bei sich haben. Fertigen Sie zu jeder Videoaufzeichnung und Niederschrift entsprechende Sicherungskopien. [!] Der Zeuge sollte sich zusätzlich je nach Zulässigkeit der Rechtsordnung des betreffenden Staates überlegen, von der Möglichkeit einer Versicherung an Eides statt Gebrauch zu machen. Die Videoaufzeichnung sollte Ihnen den kompletten Gesprächsverlauf dokumentieren und auch alle nonverbalen Reaktionen des Kindes – samt Sie selbst abbilden. Die Befragung selbst sollte keine Unterbrechungen haben. Platzieren Sie das Kind so, dass es im Video durchweg gut sichtbar ist. Auch die Arme, Hände und Füße müssen vollständig erkennbar sein. Berücksichtigen Sie die erforderlichen Lichtverhältnisse und schalten Sie Ihre Mobiltelefone aus. Verhindern Sie Störungen durch Dritte (Schild „nicht stören“ an der Tür). Sorgen Sie dafür, dass das betroffene Kind ausgeschlafen ist und zuvor ausreichende Mahlzeiten eingenommen hat. Kommen mehrere Kinder als Geschädigte in Frage, so sollten diese getrennt voneinander befragt werden.

 

Checkliste & Ablauf

Fragen Sie nicht ohne Konzept, sondern erstellen Sie sich zuvor eine Checkliste. Jede einzelne Befragung sollte bei sexueller Schändung nicht länger als 30 Minuten dauern, Pausen sind zu dokumentieren. Folgen Sie bei Befragungen bei SRA oder MK Ihrer Intuition, und lassen Sie die Befragung auch länger andauern. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie einen derartigen Handlungskomplex auf keinem Fall in kurzer Zeit aufklären können. Seien Sie sich ebenfalls darüber bewusst, dass wenn Täternetzwerke nach wie vor auf das (Klein)Kind zugreifen, das (Klein)Kind relativ einfach für 30-45 Minuten präpariert, also gezielt vorbereitet werden kann.

Alle bedeutsamen Fakten sollten anschließend Punkt für Punkt abgearbeitet werden. Die Checkliste sollte die wesentlichen Punkte beinhalten, wie:

  • Was ist an Übergriffen, Tatzeitpunkten und Tatbeteiligten schon bekannt?
  • Anfahrtswege zum Tatort, Transportmittel des Kindes, Tatwerkzeuge?
  • Welche Verletzungsmuster wurden in der Inaugenscheinnahme des Kindes (Istanbul-Protokoll) festgestellt?

 

Neben den Besonderheiten eines Kindes in einem MK-Programm bestehen jedoch noch Grundzüge, die für alle kindlichen Opfer gelten. Kinder sind oft wortkarg und benutzen kurze Sätze. Sie sollten daher in der Befragung auch deren Sprachstil und sprachliche Defizite – oft durch das erlittene komplexe Trauma – berücksichtigen. Den Aussagen fehlt es an Vokabular, es mangelt aufgrund der geringen Lebenserfahrung an Analogien und Metaphern. Es ist daher möglich, dass das Kind für eine Tathandlung im Wege der Assimilation und seines Verständnishorizonts ein bereits vorhandenes Schema zuordnet („hat nass gemacht“ für Samenerguss). Wenn Sie dem Kind intime Fragen stellen, erklären Sie zuvor, weshalb es notwendig ist. Das Kind hat noch immer eine Spielwelt, welche mit der Erwachsenenlogik nicht vereinbar ist, die Erwachsenenlogik wiederum kann die Erlebnisse des Kindes kaum erfassen. Das Sprachverständnis beginnt sich erst nach ca. 24 Monaten langsam zu entwickeln. Das Kind ist dabei von der Vorstellung beseelt, dass alle Handlungen und Abläufe zweckgerichtet sind („Es kommt schönes Wetter, wenn ich meinen Teller leer esse“). Kleinkinder sind nicht in der Lage mit Vorsatz zu lügen, da ihnen hierzu die erforderlichen kognitiven Voraussetzungen fehlen. Sofern das Kind nicht im Stande ist, Ihnen Angaben zu zeitlichen Abläufen, Objekten, Personenbeschreibungen und Entfernungen zu geben, so ist das keine Lüge. Es hat auch noch keine pubertierenden Eigeninteressen, wie beispielsweise Rachsucht oder Geltungsdrang. Bedenken Sie, dass die Tätergruppen vor allem bei (Klein)Kindern ebenfalls „Phantasievokabular“ benutzen – hinterfragen Sie Begrifflichkeiten, die Ihnen nicht klar sind.

Natürlich kommt noch dazu, dass Ihnen ein Kind aus einem MK-Programm in der Befragung die gewaltsam eingetrichterten falschen Antworten liefert. Oder zwischenzeitlich unechte Reaktionsmuster offenbart. Gleichwohl kann es aufgrund seines Alters diese „Legende“ nicht stringent durchhalten. Denken Sie immer an dessen konditionierte Loyalitätskonflikte und Bestrafungsängste. Es kann daher Fragen ablehnen oder ausweichend antworten. Nutzen Sie die Spielmotivation des Kindes. Die Verwendung von Bildwörterbüchern und Spielewürfeln können bei der Befragung ebenfalls sehr hilfreich sein. Spielewürfel vor allem bei bereits „schweigenden“ Kindern.

 

 

Quelle: Andrea Sadegh – „Story Cubes von © Gigamic“ (2017)

 

Jenseits des Vorstellbaren

Auch wenn Ihnen das Kind eine Verletzung schildert, die Ihnen in der vorangegangenen Inaugenscheinnahme (vergleiche Istanbul-Protokoll http://traumabasedmindcontrol.com/index.php/istanbul-protokoll-fuer-kleinkinder-bei-folterverdacht/) entgangen ist, so haben Sie keinen Anlass, diese Information anzuzweifeln. Berücksichtigen Sie, dass Sie nach einer Aussage des Kindes auf anderem Feld zu reagieren haben (Aufsuchen eines Tatorts, Suche nach Spuren und Beweismitteln). Bedenken Sie immer, dass sich in Ihrem unmittelbaren Umfeld noch Spuren befinden können, welche Sie übersehen haben. Bedenken Sie auch, dass der Phantasie der Folterer keine Grenzen gesetzt sind. So hat im Fall Sadegh das 2 1/2jährige Kind beim Anblick einer Klobürste massive Flashbacks bekommen. Mit der Zeit hat sich herausgestellt, dass das Kind nicht damit geschlagen worden ist, sondern mit dem Stiel anal penetriert worden ist. Daher versuchen Sie keinesfalls in den Erzählfluss des Kindes einzugreifen, ziehen Sie zur Not nach der dokumentierten Befragung einen auf SRA oder MK spezialisierten Experten hinzu, auch Textwissenschaftler sind vor allem bei kleinen Kindern extrem versiert, die Versatzstücke ordnen zu helfen.

 

Spurenkunde, in Kürze

Spuren sind materielle Objekte und Erscheinungen im Makro- und Mikrobereich. Diese entstehen durch den Tathergang und können Rückschlüsse zum Modus Operandi und zu den Tätern zulassen. Besteht kein Zusammenhang zwischen einer materiellen Veränderung und dem kriminalistisch relevanten Ereignis, so spricht man von einer Trugspur. Im Zusammenhang mit MK müssen Sie jedoch mit vorsätzlich herbeigeführten Veränderungen rechnen. Hier handelt es sich jedoch um eine sogenannte falsche Spur und nicht um eine Trugspur. Die für die kindliche Folterung bedeutsamen Spuren können sein:

Tatspuren: also Spuren, die durch die Tat am Tatort, am Kind selbst oder am Täter entstanden sind. Solche Spuren können Ihnen die Rekonstruktion des Tatgeschehens erleichtern. Als Beispiele gelten u.a. Abwehrverletzungen am Kind, Sekretspuren und Blutspuren im Zusammenhang mit dem geschilderten Handlungsablauf.

Täterspuren: also Spuren, die der Täter an Tatmitteln, am Kind oder am Tatort hinterlassen hat (Sperma, Blut, Scheidensekret, Haare, Texteilfasern).

Eine Spurenverursachung ist interaktiv. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die Täterseite diese Spuren findet.

 

Blutspuren:

„Blut ist ein besonderer Saft“. Dieser Aussage kommt in der Kriminalistik eine gewisse Bedeutung zu. Die Besonderheit liegt darin, dass sich die Merkmale des Blutes beim Menschen erhalten, nach naturgesetzlichen Regeln vererben und es serologisch nachweisbar und klassifizierbar ist. Blut ist jedoch nach dem Körperaustritt durch Bakterien, Schimmelpilze und Umwelteinflüsse von Zersetzung bedroht. Somit engt sich die Auswertbarkeit einer Blutspur im Verlauf der Zeit immer mehr ein. Das Blut ändert schnell die Farbe und ist mithin schwer sichtbar. Gleichwohl ist in einem Labor der Nachweis, dass es sich bei einer aufgefundenen Substanz um Blut handelt, auch bei kleinsten Mengen möglich. Das menschliche Blut ist Träger unveränderlicher Merkmale.

Ein solches Merkmal ist die statistische Aufgliederung nach Blutgruppen. Man zieht hierbei das sogenannte ABO-System zu Rate

A: 44%

B: 11%

AB: 5%

0: 40%

 

Eine Blutspur eignet sich demzufolge dazu, einen Tatverdächtigen gegenüber anderen Personen abzugrenzen. Daher ist es wichtig, dass Sie nach einer Aussage des Kindes das betreffende Tatmittel oder dessen Kleidung sichern. Nachdem Sie nach diesem Ausschlussmechanismus ein Mittel in der Hand halten, einen potentiellen Tatverdächtigen gegenüber anderen Personen zu separieren, erlaubt die Blutspur aufgrund der DNS-Aussage noch deutlich mehr. Die DNS (sogenannte Desoxyribonukleinsäure) beinhaltet eine Erbinformation des Tatverdächtigen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie unmittelbar nach einem Übergriff am Kind Blut oder Sperma an dessen Körper entdecken. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zell-Strichmuster der DNS bei 2 Menschen übereinstimmt, ist kleiner als 1 zu 30 Milliarden. Insofern steigt bei mehreren gefundenen DNS-Informationen eines Tatverdächtigen die Aussage praktisch ins unermessliche. Mittlerweile kann die DNS auch aus Haarwurzeln und Vaginalsekret bestimmt werden.

Eine Laboruntersuchung kann eine Unterscheidung nach Geschlechterblut und Herkunft des Blutes (Nasenblut, Anusblut) liefern. Da in MK-Ultra Folterungen auch Hunde gegen die Kinder als Tatmittel eingesetzt werden, könnte eine Blutspur auch von einem Hund herrühren. Die Unterscheidung zwischen Menschenblut und Blut eines Tieres (sogenannte Uhlenhaut-Methode) ist im Labor ebenfalls möglich. Neben der möglichst keimfreien Sicherung des Spurenträgers sollten sie die Spur zuvor fotografisch (Nahaufnahme mit Längenmaßstab) sichern.

 

Da die Folterungen am Kind die Aspekte der Demütigung und Erniedrigung umfassen, müssen Sie auch mit Urinspuren rechnen. Der Nachweis von Urin wird durch die Harnstoffkonzentration in der Spur bestimmt. Allerdings werden hierfür größere Mengen für die Untersuchung benötigt. Der Nachweis erfolgt mikroskopisch und auf biochemischer Basis.

Die sexuelle Folterung kann dafür kausal sein, dass sich Speichelspuren eines Verdächtigen finden lassen. Hier erfolgt der Nachweis über das im Körper produzierte Enzym Ptyalin. Speichel kann trotz anschließender Reinigung des Kindes nach einem Übergriff trotzdem an den Schleimhautzellen des Kindes anhaften.

 

Die Umstände, unter denen Haare und Schuppen eines Tatverdächtigen zurückbleiben, bzw. übertragen werden, sind faktisch unbegrenzt. Selbst wenn man nach einer Folterung das Kind nachkonserviert. Durch mikroskopische Untersuchungen und biologische Vergleiche lassen sich menschliche Haare von haarähnlichen Wollfasern und Kunststofffasern unterscheiden. Einschränkend ist hier anzumerken, dass eine sichere Zuordnung von Haaren zu einem Täter nicht generell möglich ist. Anders verhält es sich, wenn das gefundene Haar besondere Merkmale auf sich vereint. Das können pathologische Veränderungen durch Pilzbefall oder Pflegereste sein. Allerdings kann durch Vergrößerungen an der Trennstelle eines Haares festgestellt werden, ob es auf natürliche Weise ausfiel oder gewaltsam ausgerissen wurde. Das wäre dann bedeutsam, wenn Kinder an den Haaren über den Boden geschleift oder über die Haare heftig am Kopf gezogen werden.

Neben menschlichen Spuren besteht die Möglichkeit, dass Sie textile Faserstoffe finden. Hierunter fallen Pflanzenfasern (Baumwolle), Tierfasern (Wolle), Mineralfasern (Glasfasern) und Chemiefasern (Nylon). Eine solche Faserübertragung findet im Alltag faktisch überall statt. Vor allem textile Fasern zeichnen sich durch lange Beständigkeit aus. Solche Fasern sind äußerst hartnäckig und können kaum restlos beseitigt werden. Nach Untersuchungen (u.a. Aldermasten/GBR) gehen ungefähr 80% aller übertragenen Fremdfasern innerhalb von 48 Stunden verloren. Der Rest zeigt sich in der Anhaftung hartnäckig. Vergleichen Sie daher die Aussagen des Kindes darauf, ob Sie nach jeder Befragung entsprechende Spurenträger finden lassen können bzw. welche Personen Ihnen das Kind als etwaige Tatverdächtige benennt.

 

Befragungsintervalle & -techniken

Auch wenn Sie das Kind in zeitlichen Intervallen befragen, sollten Sie die Videoaufzeichnung nicht unterbrechen. Die Täterseite würde Ihnen hier leicht die Möglichkeit der Manipulation zuweisen können. Beachten Sie, dass das Kind aufgrund der erlittenen Folterungen in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt war, sehr wahrscheinlich dissoziiert oder eben bereits in seiner oder ihrer Persönlichkeit gespalten ist. Das menschliche Gehirn speichert traumatische Ereignisse im Gegensatz zu normalen Wahrnehmungen in ungeordnetem Erinnerungsteil. Sie müssen daher Ihre bisherigen Erkenntnisse zum Tathergang fortlaufend und lagebedingt anpassen.

Dem Kind sollten Sie verständlich machen, dass es nicht zu seiner Befragung gezwungen wird. Es sollte klar sein, dass es nur das berichten soll, was es tatsächlich erlebt hat.

Beispiel:

„Bevor Du mir etwas erzählst, kannst Du in Ruhe überlegen, was Du sagen möchtest. Es ist aber wichtig, dass Du mir die Wahrheit sagst. Aber es ist nicht schlimm, wenn Du etwas nicht sagen kannst. Du kannst mir einfach sagen, dass Du es nicht weißt.“

Zeigen Sie dem Kind, dass Sie hohes Interesse an ihm haben und schärfen Sie das kindliche Erinnerungsvermögen auf Örtlichkeiten, Personen und Handlungen.

Beispiele:

„Warst Du schon einmal auf dem Weihnachtsmarkt? –Oh, im letzten Jahr warst Du dort.“

 

Hierdurch wird die Wahrnehmung des Kindes auf eine Örtlichkeit gestärkt.

„Waren noch andere Menschen mit Dir auf dem Weihnachtsmarkt?

Aha, mit der Oma warst Du auf dem Weihnachtsmarkt.

Wie sieht denn Deine Oma aus? – Aha, eine Brille hat sie und kurze Haare hat die Oma.“

 

Hierdurch wird die Aufmerksamkeit des Kindes auf eine Person geschärft.

„Was habt Ihr auf dem Weihnachtsmarkt zusammen gemacht? – Mensch Klasse, in einem Feuerwehrauto hast Du gesessen! Aber doch die Oma nicht? Nein, die ist doch schon viel zu alt. Da hast Du Recht! Würdest Du das denn lustig finden, wenn alle Omas immer mit der Feuerwehr kommen? – Weißt Du denn, was die Feuerwehr so alles macht? Und eine Zuckerwatte hast Du sogar bekommen? Wann bekommst Du denn noch immer eine Zuckerwatte oder andere Süßigkeiten?“

Hierdurch wird die Aufmerksamkeit auf Handlungen gestärkt. Achten Sie schon hier auf den positiven Beziehungsaufbau zum Kind. So bekommt das Kind über Schilderungen bekannter Umgebungen, Personen und Handlungen die Sicherheit für eine anschießende Befragung zum Tatort, Tatverdächtigen und Tathandlungen.

Nun beginnen Sie die Befragung zum Tatgeschehen. Lassen Sie sich so genau wie möglich den Tatort, die Tathandlungen und die Tatverdächtigen beschreiben. Nehmen Sie sich Zeit.

Die Antworten dürfen nicht für das Kind vorformuliert sein, treffen Sie keinesfalls Annahmen.

„Der X. legte sich auf dann auf Dich und stieß Dir schmerzvoll sein Geschlechtsteil in den After?“ – Das ist keine Aussage eines Kleinkindes.

 

Sie sollten auch fragen, was das Kind mit den Tathandlungen und jeweiligen Körperteilen meint.

Beispiele:

„Was meinst Du, mit „seinem Lulu?“

„Was meinst Du, mit „hat mir eine Banane in den Popo gemacht?“

„Was meinst Du mit, „nass gemacht und gehaut?“

 

Achten Sie darauf, dass Sie dem Kind keine Informationen geben, die es zuvor nicht geäußert hat. Gleichwohl sollten Sie Ihre Fragen schon durchgängig am Ausgangssachverhalt orientieren. Vermeiden Sie Konditionierungen des Kindes und gehen Sie immer sparsam mit Lob um, bleiben Sie in der wohlwollend neutralen aber wertschätzenden Haltung.

 

Es liegt in Ihren Händen, wie Sie eine gute Beziehung zum Kind gestalten. Ein Beziehungsaufbau könnte so aussehen:

 

„Was schaust Du für Kinderfilme im Fernsehen?“

 „Was ist Dein Lieblingsspielzeug?“

 „Gehst Du schon in den Kindergarten?“

 

Dann können Sie langsam zum Tathergang kommen.

„Kannst Du mir erzählen, warum Du so böse Träume hast?“

 

Vermeiden Sie suggestive Fragen, auch wenn Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt schon erahnen. Die Aussagen des Kindes sollten selbständig und unabhängig verfasst sein.

 

Beispiele:

Leerfragen: Solche Fragen sind unverdächtig, dem Kind werden keine Antworten mitgeliefert.

Was? Wo? Wie? Wie oft? Wer?

 

Konträr-Fragen: Solche Fragen haben zwar eine suggestive Lenkung, gleichwohl kann man Ihnen am Ende kaum den Vorwurf der Beeinflussung machen.

„Hat die Frau K. gesagt, dass Du Deiner Mama alles erzählen darfst?“ (Sie erahnen ein Schweigegebot)

„Aber wie konnte der X. Dich dort anfassen, Du hattest doch eine Hose an?“ (Wenn Sie davonausgehen, dass das Kind sich entkleiden musste)

 

Mehrfachwahlfragen: hier können Sie eingrenzen

„Hast Du gestanden, gesessen oder gelegen?“

„War es auf dem Bett oder auf dem Sofa?“

 

Vorhaltfragen (suggestiver Charakter, zu vermeiden):

„Dann hat Dich der X. im Auto mit dem Gurt am Hals gewürgt?“

 

Nutzen Sie zusätzlich Redewendungen zur Untermauerung wichtiger Aussagen. Oder verwenden Sie eine Gegenprobe durch Gegensuggestion.

„Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Kannst Du mir das einmal genauer erklären?“

 

Sofern Sie an einem Punkt ankommen, an dem das Kind Affekte verraten kann, besteht die Gefahr eines emotionalen Ausbruchs bzw. eines Flashbacks. Sie haben an dieser Stelle zwei Lösungsmöglichkeiten. Da Sie ja die Befragung videogestützt vollziehen, hat das gefilmte Flashback natürlich seinen entsprechenden Beweiswert. Oder Sie lenken das Kind sofort ab und tun so, als ob Sie den Erregungszustand nicht bemerkt haben.

Möglichkeit: Das Kind steht vor einem Tränenausbruch. Sie regieren mit folgendem Muster

„Was ich Dich noch unbedingt fragen wollte. Du hast mir doch vorhin erzählt, dass Du gerne mit Deiner Indianerburg spielst. Hast Du auch kleine Indianer zum Spielen? – Was ganz viele? Die musst Du mir aber einmal zeigen!“

 

Stellen Sie die Fragen so, dass Sie immer ein möglichst lückenloses Bild zu jedem einzelnen Übergriff haben. Erst wenn Sie eine Tathandlung vollständig erfragt haben, wechseln Sie zum nächsten Tatablauf. Beachten Sie aber dabei, dass das Kind Freiraum braucht beim sich öffnen und darüber reden.

 

Zu beobachten ist auch der sogenannte „handelnde Nachvollzug“ des Kindes. Das hat sowohl mit seinem sprachlichen Unvermögen zu tun, entspricht aber auch der kindlichen Nacherlebensweise. Es kann Ihnen also vorkommen, dass der kleine Zeuge anstelle einer Aussage eine Körperposition, einen Bewegungsablauf oder ein mimisches Begleitgeschehen darbietet. Nutzen Sie diese kindliche Eigenschaft.

 

Beispiel:

„Kannst du mir einmal zeigen, wie der X. Dich geschlagen hat?“

 

In Fragen zur Tatidentität eines Verdächtigen kann das Kind in Schwierigkeiten geraten. Eine Aussage wie „der war es“ kann hier nicht ausreichen. Das Kind muss im Stande sein, Ihnen personenbezogene Merkmale liefern zu können. Lassen Sie sich daher eine möglichst angemessene Personenbeschreibung. Gleiches gilt für Tatzeiträume. Hier müssen Sie dem Kind helfen. In weiterer Folge können Sie dem Kind Fotos unterschiedlicher Personen, darunter Täter/innen, zeigen.

Bedenken Sie, dass das „Wiedererkennen“ von Täter/innen für die (Klein)Kinder überlebenswichtig geworden ist, diese Kinder in der Regel jedes Detail der Folterknechte wiedererkennen als auch – abhängig vom Alter – wiedergeben können. Im Fall Sadegh hat das 2 ½ jährige Kleinkind beim Durchsehen von privaten Fotos beim sofortigen Erkennen einer ehemaligen Bekannten der Mutter gerufen: „Lieb! Lieb!“ und war freudig überrascht, diese Person auf einem Foto am Laptop wiederzusehen. Auf die Frage „Hey super, was hat A. denn Liebes gemacht, dass Du so begeistert bist, mein Schatz?“ – „Farrokh Stopp sagt. Stopp. Bei Aua.“ – zweifelsfrei war Frau A. bei zumindest einem Folterritual anwesend und ist dazwischengegangen. Derartig komplexe Handlungsabläufe kann man zwar dem (Klein)Kind vortäuschen, allerdings kann man diese Abläufe in diesem Alter dem Kleinkind nicht über Programmierungen suggerieren.

 

Gestiftete/Programmierte Verwirrung

Überprüfen Sie bei einfachsten Aussagen des Kindes wie „meine Mama/mein Papa“ oder „meine Oma/mein Opa“ über wen das Kind spricht: Einerseits wird über Folter den Kindern indoktriniert, wer „Mama“, „Papa“ usw. ist, andererseits geben sich Fremde als „Oma“ oder „Opa“ aus. Hier ein aktuelles Beispiel, wie (Klein)Kinder über Folter dazu gebracht werden, andere Personen „Papa“ oder „Mama“ zu nennen:

 

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-0A1Kb30IN0

So ähnlich, teilweise noch intensiver hören sich auch Flashbacks der Kleinen an, also wenn sie sich an die Folter erinnern und alles nochmals 1:1 wiedererleben.

 

Dem Personenverwirrspiel sind keine Grenzen gesetzt, ähnlich wie den Folterhandlungen als auch den Triggern. Auch Ortsauskünfte werden bewusst über Folter trainiert:

Beispiel:

 „Wo warst Du?“ „Bei Papa zu Hause.“

– hier ist nachzufragen, im Kontext, ob es sich um den bekannten „Papa“ handelt oder ob eben jemand anderer „Papa“ genannt werden könnte, als auch ist der Ort zu hinterfragen – „Wie hat es dort ausgesehen?“. Aus dem Fall Sadegh ist bekannt geworden, dass „Bei Papa zu Hause sein“ mitunter auch geheißen hat, in fremden Wohnungen von anderen „Pädokriminellen“ in der Reihe gefoltert und geschändet zu werden. Es hat sich im Laufe von knapp 9 Monaten herausgestellt, dass es etliche Papas, aber auch etliche Mamas gegeben hat. „Bei Papa zu Hause“ konnte in der väterlichen Wohnung bedeuten, aber auch um den Kinderstrich in Gemeindebauwohnungen, als auch auf einem Dachboden der offensichtlich in der Wiener Innenstadt, Nahe dem Wiener Naschmarkt handeln.

Weitere Verwirrspiele mit Namen sind auch aus dem kultischen Bereich bekannt: Programmierer tragen manchmal Namen von Gottheiten (im Fall Sadegh hat sich einer der Hauptprogrammierer gegenüber dem Kleinkind als „Oka“ ausgegeben), aus amerikanischen Programmierungen sind Dr. White, Dr. Green usw. bekannt.

 

Erinnerung

Denken Sie daran, dass das Kind die Folterhandlungen überlebt hat, vor Ihnen sitzt und in jungem Alter relativ rasch Heilung oder massive Linderung finden kann, vorausgesetzt, es wird vor den Täternetzwerken geschützt und von seinem schützenden Elternteil nicht getrennt. Das (Klein)Kind hat durch seine oder ihre Erlebnisse mehr (über)erlebt, als wahrscheinlich Sie jemals erleben werden, mögen Sie auch noch so alt sein. Daher bedenken Sie, dass Sie nichts „falsch“ machen können, solange Sie in wohlwollender wertschätzende Neutralität und Offenheit agieren, außer das Kind sich selbst und damit den Täternetzwerken, die meist mitunter aus dem unmittelbaren Familienumfeld stammen, zu überlassen.

 

 

Verwendete Literatur (Auswahl)

Ackermann, Rolf; Clages, Horst; Roll, Holger: Handbuch der Kriminalistik: Für Ausbildung und Praxis. Boorberg Verlag: Stuttgart, München, 2007 (2. Auflage)

Arntzen, Dr. Friedrich: Psychologie der Kindervernehmung. Bundeskriminalamt 1970/1, Wiesbaden, 1970

Artkämper, Heiko; Schilling, Karsten: Vernehmungen: Taktik – Psychologie – Recht. Verlag Deutsche Polizeiliteratur: Hilden, 2012

Füllkrug, Michael; Schmidt, Volker; Burghard, Waldemar; Hamacher, Hans-Werner: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik 10. Sexualdelikte, Kindesmißhandlung. Verlag Deutsche Polizeiliteratur: Hilden,1998

Gresch, Hans Ulrich: Unsichtbare Ketten. Der Missbrauch der Hypnose und anderer Trance-Techniken durch Kriminelle, Sekten und Geheimdienste. Eigenverlag: Nürnberg, 2003: http://www.orwell-staat.de/cms/files/mindcontrol.pdf

Habschick, Klaus: Erfolgreich Vernehmen: Kompetenz in der Kommunikations-, Gesprächs- und Vernehmungspraxis (Grundlagen der Kriminalistik, Band 46). Kriminalistik Verlag: Heidelberg, 2016

Hamacher, Hans-Werner: Naturwissenschaftliche Kriminalistik. Verlag Deutsche Polizeiliteratur: Hilden, 1989, (2.Auflage)

Hermanutz, Max; Hahn, Jürgen; Jorda, Lena: Leitfaden zur strukturierten Anhörung von Kindern im forensischen Kontext. Hochschule für Polizei: Baden-Württemberg, 2015

Hermanutz, Max; Litzcke, Sven Max; Kroll, Ottmar: Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit: ein Trainingsleitfaden. Boorberg Verlag: Stuttgart, München, 2005

Herrmann, Bernd; Saternus, Klaus-Steffen (Hg): Kriminalbiologie (Band 1 der Reihe Biologische Spurenkunde). Springer-Verlag: Berlin, Heidelberg, 2006

Herrmann, Horst: Die Folter: eine Enzyklopädie des Grauens. Eichborn Verlag: Frankfurt am Main, 2004

 Hofmann, Anja: Personenidentifizierung durch Zeugen im Strafverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung von Wiedererkennungsverfahren und Beurteilung des Beweiswerts von Identifizierungsleistungen unter besonderer Berücksichtigung rechtspsychologischer und kriminalistischer Aspekte. Verlag Duncker & Humblot: Berlin, 2013

Huber, Michaela: Multiple Persönlichkeiten. Seelische Zersplitterung nach Gewalt. Durchgesehene Neuauflage. Junfermann Verlag, Paderborn 2010. (Überarbeitete Neuauflage, Erstauflage 1995, Fischer)

Lacter, Ellen: For Those Who Condemn Themselves for Acts Coerced Under Torture. Eigenverlag: http://endritualabuse.org, 2017

Miller, Alison: Healing the Unimaginable. Treating Ritual Abuse and Mind Control. Karnac, London: 2012

Sadegh, Andrea: Originalprotokolle mit Luki Dara Sadegh. 2011ff. Wien, Graz: http://traumabasedmindcontrol.com/wp-content/uploads/2015/11/Beilage1_protokolle-interaktionen-2011-2012_strassburg2.pdf

 

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Istanbul-Protokoll für (Klein)Kinder bei Folter/verdacht

Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe) ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung von Fällen mutmaßlicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden.

An dem Protokoll arbeiteten 75 Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler, die zusammen vierzig Organisationen aus fünfzehn verschiedenen Ländern repräsentierten. Im August 1999 übergaben sie der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte das fertig ausgearbeitete Istanbul-Protokoll. Zu den zahlreichen Autoren zählen u. a. amnesty international, Human Rights Watch, das Internationale Rote Kreuz, Physicians for Human Rights, das Lawyers Committee for Human Rights, das Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin sowie weitere Therapiezentren in Südafrika, Chile und den USA, verschiedene universitäre Institute, die türkische, dänische, britische, indische und deutsche Ärztekammer sowie der Weltärztebund, und nicht zuletzt das IRCT.

Mitte 2004 wurde das Istanbul-Protokoll im Rahmen der UN’s Professional Training Series (UN Serie zu professionellem Training) im Büro des UN Hochkommissars für Menschenrechte als Handbuch zur effektiven Untersuchung veröffentlicht und ist mittlerweile in mehreren Sprachen verfügbar. Das Istanbul-Protokoll zeigt die aktuellen Möglichkeiten zum Nachweis von Folterspuren auf und unterscheidet dabei zwischen der Diagnostik körperlicher Symptome an Haut, Gesicht, Zähnen, Brust, Bauch, Muskulatur, Skelettsystem, Urogenitaltrakt und Nervensystem infolge unterschiedlicher Formen von Misshandlung und dem Nachweis ihrer seelischen Folgen. (Quelle: Wikipedia, 31.07.2017)

 

Trotz der akribisch erarbeiteten und handhabbaren Detailinformationen wird bei (Verdacht auf) Schändung und Folter an (Klein)Kindern praktisch in keinem Fall diese Untersuchungsanleitung beigezogen. Das Netzwerk traumabasedmindcontrol.com hat nun dieses Protokoll – schnell lesbar – durchgearbeitet und bietet Handlungsanleitungen für Anwälte, Ärzte als auch schützende Elternteile.

 

 

 

Handlungsempfehlung der Vorgehensweise einer Inaugenscheinnahme des Kindes bei Verdacht der Folter/sexuellem Missbrauch

 

Bevor Sie überhaupt beginnen, den Körper des Kindes einer gründlichen Inaugenscheinnahme zu unterziehen, unternehmen Sie folgende Schritte:

 

Verschaffen Sie sich einen exakten Überblick über Krankheiten, ärztliche Eingriffe, Unfälle des Kindes, bevor sich bei Ihnen der Verdacht des Übergriffs erhärtete. Sichern Sie entsprechende Unterlagen als spätere Beweismittel gegen fremden Zugriff.

 

Überlegen Sie, welche Kleidung das Kind während der Übergriffe getragen hatte.

Sichern sie sämtliche, in Betracht kommende Kleidungstücke des Kindes.

 

Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind durch konkrete Alltagsgegenstände aus Ihrem Haushalt misshandelt wurde, sichern Sie diese ebenfalls als Beweismittel gegen Verlust und Manipulation.

 

Erst jetzt untersuchen Sie das Kind in unbekleidetem Zustand. Gehen Sie hierzu systematisch vor und versuchen Sie dabei, auf das Kind einen emotional ruhigen Zustand zu übertragen. Sichern Sie den kompletten Untersuchungsvorgang durch Videoaufzeichnung. Getroffene Feststellungen am Körper des Kindes sichern Sie zusätzlich fotografisch in Ganzkörperaufnahme und in einer Detailaufnahme.

Ziehen Sie mindestens einen Zeugen mit möglichst einwandfreiem Leumund hinzu. Personen, die beispielsweise nach ihrem Bildungsgrad über besondere Sachkenntnisse in Medizin (Ärzte, Krankenschwestern), oder Kriminalistik (Polizisten, Juristen) verfügen, gelten als sogenannte sachverständige Zeugen später vor Gericht als besonders glaubwürdig.

 

Untersuchung der Haut

Berücksichtigen Sie das generalisierte Hauterkrankungen an einem Kind durch Folter, Hitze, vorsätzliche starke Lichteinwirkung oder gewaltsame Zufuhr toxischer Substanzen herrühren können. Sobald Sie eine Hauterkrankung erkennen, fertigen Sie hiervon fotografisch eine Nahaufnahme an. Nehmen Sie eine Messung der Hautanomalie vor. Beschreiben Sie detailgetreu Lokalisation, Form, Größe, Farbe Oberflächenstruktur des Befundes. Achten Sie auf solche Verletzungsmuster wie Hautabschürfungen, Quetschungen, Platzwunden, Stichwunden, Brandwunden (herbeiführbar durch Zigaretten, erhitzte Instrumente, Stromdioden). Untersuchen Sie die Kopfhaut Ihres Kindes nach Haarausfall, inspizieren Sie die Finger nach gezogenen Fingernägeln. Beachten Sie dabei, dass Hautschäden innerhalb von 6-8 Wochen verheilen können.

 

Eine solche Hautveränderung kann sowohl als Kratzer oder als Schürfwunde erkennbar sein. Zeigen sich dagegen Quetschungen und Blutergüsse, sind diese Anzeichen von gerissenen Blutgefäßen. Quetschungen können ein Muster aufweisen und daher sogar die Umrisse des Tatmittels widerspiegeln, mit welchem das Kind misshandelt wurde. Sobald Quetschungen Blutergüsse erzeugen und zurückgehen, durchlaufen diese eine Reihe an Farbveränderungen. Die meisten Blutergüsse zeigen sich zunächst dunkelblau, violett oder purpurn. Sofern das Kind Ihnen gegenüber einen Übergriff bezeugte, Sie aber während der Inaugenscheinnahme des Kindes noch keine Quetschung feststellen, untersuchen Sie das Kind einige Tage später erneut. Denn Quetschungen, die tiefer unter den Gewebeteilen der Hautoberfläche liegen, kommen erst später zum Vorschein.

Kam es durch die Misshandlung am Kind zu einer Platzwunde, lassen sich in der Regel auch Narbenbildungen feststellen. Gleiches gilt für Verbrennungen.

Diese sind eine Folterart, die am häufigsten bleibende Hautveränderungen hinterlässt. Brandwunden durch Zigaretten hinterlassen oftmals 5-10 Millimeter große, kreisrunde oder eiförmige Narben mit verschwommener Peripherie. Eine Verbrennung mit zuvor erhitzten Objekten verursacht Narben, welche nicht selten die Form des Instruments widerspiegeln. Sofern das Nagelbett verbrannt ist, bringt das nachfolgende Wachstum dünne, gestreifte und deformierte Nägel hervor.

 

Traumatische Verletzungen durch Stiche oder Schnitte werden verursacht, wenn die Hautoberfläche mit einem scharfen Objekt aufgetrennt wird. Achten Sie selbst auf kleinste Stichwunden, Einritzungen oder Einstiche.

 

Quelle: https://www.phoenixmd.co.uk/

 

Untersuchung des vorderen Gesichtsbereichs

Tasten Sie hierzu das Gewebe im Gesichtsbereich zum Nachweis eines möglichen Bruchs, einer Schwellung oder eines Knirschens (Krepitation) ab. Bei geäußertem Schmerz des Kindes nehmen Sie eine messungsgestützte fotografische Dokumentation der betreffenden Stelle vor. Eine später veranlasste Computertomographie (CT) ist die beste Weise, Knochenbrüche im Gesicht zu diagnostizieren.

 

 

Untersuchung der Ohren

Besonders Trommelfellverletzungen sind die spätere Folge von heftigen Schlägen gegen den Kopf des Kindes. Eine hierbei praktizierte Form ist die sogenannte „Telefono“, bei welcher mit beiden Handflächen zugleich ein synchroner Schlag auf die Ohren geführt wird. Durch den Druck im äußeren Gehörgang kann es daher zum Platzen des Trommelfells kommen. Im Mittelohr oder im äußeren Ohr kann beim Kind möglicherweise Flüssigkeit festgestellt werden. Ein Ohrenarzt kann sowohl in der Laboranalyse eine Bestätigung eines solchen Ohrenausflusses vornehmen, wie auch den Verdachtsfall dieser Verletzungsmuster diagnostisch untermauern. Gleichzeitig ist eine Prüfung auf möglichen Gehörverlust zwingend zu veranlassen. Durch MRT oder CT kann sich in der weiteren Folge die Frakturstelle lokalisieren lassen.

 

Untersuchung der Augen

Bei der Folter am Kind können verschiedenste Formen der Augenverletzungen auftreten. Achten Sie auf Blutungen und Rötungen und mögliche Linsendislokation.

Dokumentieren Sie diesen Verdacht und sichern Sie diesen anschließend durch einen Augenarztbefund ab. Eine Computertomographie (CT) kann zusätzlich Augenhöhlenfrakturen diagnostizieren. Die Magnetresonanztomographie (MRT) kann in hochauflösendem Ultraschall Weichteilverletzungen am Augapfel beweisen.

 

 

Nase

Die Nase des Kindes sollten Sie vorsichtig auf Ausrichtung, Knirschen und Abweichung der Nasenscheidewand untersuchen. Beim Verdacht einer einfachen Nasenfraktur ist schon eine veranlasste Standardröntgenaufnahme beweiskräftig. Im Falle komplizierter Nasenfrakturen sollte wenigstens ein CT durchgeführt werden.

 

 

Kiefer, Mundraum und Hals

Unterkieferfrakturen und Verrenkungen können von heftigen Schlägen gegen den Kopf des Kindes herrühren. Wurden Schläge gegen die untere Gesichtshälfte oder den Kiefer geführt, so kann in der Folge ein Kiefergelenksyndrom (Störung im Kauapparat) auftreten. Indikatoren dafür sind Kopfschmerz, Zahnschmerz aber auch Knackgeräusche beim Kauvorgang. Schauen Sie in den geöffneten Mund des Kindes, achten Sie auf Wunden im Mundraum und etwaiges Zahnfleischbluten. Insbesondere die Anwendung von Strom kann beim Kind das schmerzbedingte Aufbeißen der Zunge, des Zahnfleisches oder der Lippen herbeigeführt haben.

Lassen Sie im Verdachtsfall eine anschließende zahnmedizinische Anamnese herbeiführen. Frakturen des Unterkiefers lassen sich durch Röntgenaufnahmen und MRT genau bestimmen.

 

 

Brustkorb und Bauch

Tasten Sie den Brustkorb und den Bauchraum vorsichtig und flächendeckend frontal und rückendeckend ab. Durch Schläge und Tritte sind sowohl Verletzungen und Risse der inneren Organe, aber auch innere Hämatome möglich. Veranlassen sie im Verdachtsfall Ultraschall, CT und Knochenszintigrafie (fachärztliche Untersuchung auf Bereiche mit erhöhtem Knochenstoffwechsel).

 

 

Muskel-Skelett-System

Führen Sie behutsam an jedem Gelenk des Kindes einen Mobilitätstest durch. Geäußerte Schmerzen in der Bewegung, aber auch Verdacht auf Dislokationen, Frakturen und Frakturen rechtfertigen eine anschließende Röntgenaufnahme. Verletzungen an Sehnen, Bändern und Muskeln dagegen lassen sich am besten durch ein MRT nachweisen.

 

 

Zentrales und peripheres Nervensystem

Dokumentieren Sie wenn möglich festgestellte Störungen in der Motorik, des Gangs und der Koordination des Kindes. Gleiches gilt für Handgelenklähmung, Schwächen im Arm (ausgelöst durch gestörte Sehnenreflexe). Veranlassen Sie eine radiologische Untersuchung durch MRT des Gehirns und der hinteren Schädelgrube.

 

 

Frakturen

Festgestellte Frakturen rufen eine Verletzung der Knochensubstanz infolge der Wirkung einer stumpfen mechanischen Kraft hervor. Eine röntgenologische Untersuchung frischer Frakturelemente sollte durch einen Spezialisten der Trauma-Radiologie vorgenommen werden.

 

 

Schädel-Hirn-Trauma

Ein Schädel-Hirn-Trauma ist eine der häufigsten Folgen einer Gewaltanwendung.

Anzeichen dafür sind zum Beispiel Blutergüsse der Kopfhaut. Nachdem das Kind Schlägen gegen den Kopf ausgesetzt wurde, kann es sich anschließend über lang anhaltende Kopfschmerzen beklagen. Tasten Sie vorsichtig über die Kopfhaut und den Nackenbereich des Kindes, um mögliche lokale Schwellungen feststellen zu können. Weichteilschwellungen können sich durch CT oder MRT nachweisen lassen.

Gewaltsames Schütteln des kindlichen Körpers kann Gehirnverletzungen hervorrufen, jedoch sind dabei in der Regel keine äußeren Kennzeichen bemerkbar. Achten Sie darauf, ob das Kind in der Vergangenheit auch hier über wiederkehrende Kopfschmerzen klagte oder ob Ihnen beispielsweise Ausfallerscheinungen in Form von Orientierungslosigkeit auffielen. Dokumentieren Sie den/die betreffenden Zeiträume. Bei wiederkehrenden derartigen Symptomen sichern Sie diese auf Video. Sorgen Sie daher dafür, dass Sie Ihre Videokamera nach Möglichkeit immer griffbereit haben. Bedenken Sie die Gefahr eines Gehirnödems, subduralen Hämatoms (Blutung zwischen Hirnhaut und Gehirn) oder einer Netzhautblutung infolge der Gewalteinwirkung.

 

 

Thorax- und Abdominaltrauma (Bauchtrauma)

Rippenfrakturen beim Kind zeigen sich als eine mögliche Folge von Schlägen gegen die Brust. Hier können auch Risse in der Lunge oder eine sogenannte Pneumothorax (Luft im Lungenraum) auftreten. Durch die Gewaltanwendung in dieser Körperregion sind zusätzlich Frakturen an der Wirbelsäule möglich. Durch ein CT lässt sich eine bei Lungenfraktur ausgelöste Blutung oder eine Wasseranhäufung im Bauchraum feststellen. Weitere Verletzungen im Bauchraum können Hämatome der Milz oder akutes Nierenversagen der Fall sein. Ultraschall ist besonders hilfreich für die Identifikation von möglichen Milzhämatomen.

 

 

Schläge auf die Füße

Schläge gegen die Füße werden häufig durch einen Schlagstock oder Rohrstock geführt. Da die Zuführung stumpfer Gewalt gegen die Füße mittlerweile eine anerkannte Foltermethode darstellt, hat sich daher die Fachbezeichnung „Falanga“ (Trauma an den Füßen) etabliert. Die schwerste Folge einer sogenannten Falanga ist ein Kompartmentsyndrom (gestörte Gewebedurchblutung) am Fuß. Denkbar sind aber auch Muskelschäden oder Gefäßverschluss. Weil diese Verletzungen üblicherweise auf Weichgewebe begrenzt sind, stellen CT oder MRT die sichersten Methoden für eine abschließende radiologische Dokumentation dar. Fußschläge können letztlich eine chronische Behinderung hervorrufen. Sowohl das Gehen selbst kann dauerhaft schmerzhaft, die Fußwurzelknochen selbst können hieraus entweder fixiert (spastisch) oder überhöht beweglich sein. Tasten Sie daher vorsichtig über jede Fußsohle des Kindes, achten Sie auf Verhärtungen im Fuß, aber auch auf Risse, Narben und Verfärbungen der Haut. Dokumentieren Sie sämtliche Feststellungen. Überlegen Sie, ob das Kind in der Vergangenheit über Schmerzen beim Gehen klagte, oder auffallend oft von Ihnen getragen werden wollte und Ihnen Verletzungen an der Fußunterseite auffielen.

 

 

 

 

Aufhängen

Aufhängen ist eine häufig anzutreffende Foltermethode, die extreme Schmerzen bereitet, aber kaum sichtbare Beweise hinterlässt. Dabei werden unterschiedliche Formen praktiziert. Oftmals werden die Opfer dabei geschlagen oder anderweitig misshandelt. Zu den Komplikationen in den nachfolgenden Zeitabschnitten gehören Muskelschwäche der Arme oder Hände, Taubheit, Sehnenreflexverlust, empfindlicher Schmerz oder Unempfindlichkeiten bei Berührung. Zusätzlich zu einer neurologischen Verletzung können Bänderrisse der Schultergelenke, eine Dislokation des Schulterblattes oder eine Muskelverletzung der Schulterregion entstehen. Gleiche Schädigungsmuster sind denkbar, wenn die Opfer zwar nicht aufgehängt, jedoch in einer Zwangsstellung (gekrümmt, überdehnt) über einen längeren Zeitraum festgehalten werden.

 

Bewegen Sie vorsichtig sowohl Schulter, Arme und Handgelenke am Kind. Achten Sie auf Störungen in der Motorik und Schwellungen. Veranlassen Sie im Verdachtsfall eine neurologische und Untersuchung des Muskelgewebes.

Quelle: Lynn Schirmer

 

Folter durch Elektroschocks

Hier wird elektrischer Strom durch Elektroden übertragen, die an einer Stelle des Körpers angebracht sind. Die üblichsten Kontaktpunkte hierfür sind die Hände, Füße, Finger, Zehen, Ohren, Brustwarzen, der Mund, die Lippen und der Genitalbereich. Vor allem im Genitalbereich gelten die herbeigeführten Schmerzen als unerträglich. Da alle Muskeln entlang des Stromflusses starrkrampfartig kontrahiert werden, sind Schulterdislokationen und Erkrankungen der Nervenwurzeln (Radikulopathie) möglich. Jedoch können Art, Zeitpunkt der Anwendung, Stromstärke und elektrische Energie bei der körperlichen Untersuchung des Opfers nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Spuren einer durch elektrischen Strom hervorgerufenen Verbrennung sind gewöhnlich rötlichbraune, kreisrunde Wunden mit lediglich 1-3 mm Durchmesser. Achten Sie daher vor allem genau auf die Hautoberfläche des Kindes.

 

Folter an den Zähnen

Folter an den Zähnen kann durch Zahnbruch, Bohren an der Zahnwurzel oder dem Herausziehen der Zähne möglich sein. Gleiches gilt, wenn Strom an den Zähnen eingesetzt wurde. Kontrollieren Sie bei der Untersuchung des Kindes grundsätzlich immer den Mundraum, nutzen sie dabei eine zusätzliche Lichtquelle. Sichern sie fotografisch etwaig festgestellte Zahnfleischverletzungen und Entzündungen der Mundschleimhaut. Überlegen Sie, ob das Kind in der Vergangenheit über Schmerzen beim Kauen klagte. Heftige Schläge gegen den Kopf können Einschränkungen der Kieferbewegungen und Muskelspasmen auslösen.

 

 

Folter durch Beinahe-Ersticken (sogenannte Submarino)

Diese Foltermethode hinterlässt normalerweise keine Spuren und die körperliche Erholung des Kindes tritt schnell wieder ein. Gängige Methoden sind u.a.

  • Überstülpen einer Plastiktüte über den Kopf
  • Gewaltsamer Verschluss von Mund und Nase
  • Strangulierung bei anschließendem Einatmen von Pfeffer, Staub oder Zement

Es können hier verschiedene Anschluss-Komplikationen möglich sein. Bekannt sind in diesem Zusammenhang Nasenbluten, Blutungen aus den Ohren, Stauungsblutungen im Gesicht, akute oder chronische Atemprobleme. Achten Sie beim Kind auf sogenannte Petechien (stecknadelkopfgroße Blutungen) der Hautoberfläche. Gewaltsames Untertauchen des Kopfes in Wasser, oft absichtlich verunreinigt mit Fäkalien oder Erbrochenem kann ebenso Erstickungsängste am Kind erzeugt haben. Das Einatmen von Wasser kann zu einer anschließenden Lungenentzündung führen. Achten Sie daher genau auf Hautabschürfungen, Würgemale und Quetschungen am Hals.

 

 

 

Sexuelle Folter einschließlich Vergewaltigung

Eine sexuelle Folter beginnt schon mit erzwungener Nacktheit des Kindes. Darüber hinaus sind verbale sexuelle Drohungen, Schmähungen und Spott ebenfalls Bestandteil von sexueller Folter, weil sie seine Entwertung als menschliches Subjekt steigern. Eine anschließende Penetrierung des Kindes ist immer mit der Gefahr verbunden, dass es sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten infiziert. Strom und Schläge werden bei sexuell konnotierter Gewalt an männlichen Kindern gezielt auf deren Genitalien gerichtet.

Bedenken Sie, dass der sexuelle Übergriff auch schon länger zurückliegen kann. Achten Sie auf Blutungen im Analbereich, Schmerzen des Kindes beim Stuhlgang, plötzlich auftretende Inkontinenz (Blasen/Darmschwäche), auftretende Dysurie (schmerzhaftes Ablassen des Harns), Durchfall oder Verstopfung (Obstipation).

 

Anders verhält es sich, wenn Ihnen unvorhergesehen der Verdacht eines kürzlich erfolgten Übergriffs kommt. Achten sie hier zusätzlich auf Blutergüsse, und Petechien, die vom Saugen oder Beißen am Kind herrühren. Wenn sexuelle Folter durch relativ große Objekte vollzogen wird, vor allem um in den Anus einzudringen, ist die Wahrscheinlichkeit einer nachweisbaren Verletzung sehr hoch.

Suchen Sie Kontakt zu einem gerichtsmedizinischen Labor und veranlassen sie einen Abstrich. Sperma kann bis zu fünf Tagen aus Materialien und bis zu drei Tagen unter Verwendung rektal gewonnenen Materials identifiziert werden. Sichern Sie alle festgestellten Verletzungsmuster fotografisch und schützen sie diese Erhebungen vor allem gegen fremden Zugriff.

 

 

Genitaluntersuchungen bei männlichen Kindern

Folter in der Genitalregion durch Quetschungen, Verdrehungen (Torsion) des Hodensacks (Skrotum) oder direkte Traumata dieser Region sind für das Kind immer besonders schmerzvoll. Hier können Gefäßausweitungen (Hyperämie), sichtbare Schwellungen und flächenförmige Blutungen der Haut (Ekchymose) feststellbar sein.

Ebenso sind Flüssigkeitsansammlungen aufgrund verminderten Harnabflusses um den Hoden (Hydrozele) möglich. Achten Sie daher darauf, ob sich bei Ihrem Kind in der Vergangenheit starke Schmerzen beim Wasserlassen einstellten bzw. ob bereits wegen einer Harnwegsinfektion eine ärztliche Behandlung des Kindes erforderlich wurde. Beachten Sie, dass Narben auf der Haut des Hodensacks und des Penis möglicherweise schwer erkennbar sind. Daher deutet das Vorhandensein von Vernarbung für gewöhnlich daraufhin, dass ein erhebliches Trauma durch das Kind erlitten wurde. Sichern Sie diese festgestellten Vernarbungen fotografisch und untermauern Sie später diese Indizien durch einen urologischen Befund eines Kinderurologen.

 

 

Untersuchung der Analregion

Nach einer analen Vergewaltigung oder dem Einführen von Objekten in den Anus können für Tage oder Wochen Blutungen am Kind auftreten. Dies kann im weiteren Verlauf zu Verstopfungen und sonstigen Beschwerden im Magen-Darmtrakt des Kindes führen. Achten Sie auf Einrisse der Schleimhaut am After des Kindes (sogenannte Analfissuren).

 

Merkmale einer zurückliegenden analen Penetration sind auch rektale Einrisse, mit oder ohne Blutung. Achten Sie genau auf Vernarbungen und eitrigen Ausfluss aus dem Anus des Kindes. Sichern Sie diese Feststellungen fotografisch und veranlassen Sie bei entsprechenden Indizien einen Befund eines Dermatologen und Arztes, der auf Gastroenterologie spezialisiert ist.

 

 

Nachweis psychischer Folgen am Kind

Das Kind kann bei erlittener Folter sowohl deutlich sichtbare Flashbacks im Bewusstsein, wie auch im Schlafzustand durchleben. Sichern Sie diese wenn möglich durch Videoaufzeichnung und ziehen Sie jeden erreichbaren Zeugen hinzu. Beachten Sie, dass Zeugenaussagen eine deutlich höhere Aussagekraft besitzen, wenn diese Personen nicht Ihrem Familienkreis angehören. Sofern für Sie eine unbekannte Person als Zeuge für einen Flashback in Betracht kommt, versuchen Sie daher, sich sowohl dessen Identität als die Bereitschaft einer späteren Aussage zu sichern. Überlegen Sie weiterhin, ob sich bei Ihrem Kind Verhaltensänderungen zeigten, wie:

  • emotionale Abflachung (sozialer Rückzug, Erinnerungslücken, Vermeidung von Orten und bestimmten Personen)
  • starke Erregbarkeit (Schlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüche, Schreckreaktionen)
  • Angstzustände und plötzliche Konzentrationsschwierigkeiten
  • Kurzatmigkeit, Schwindelgefühle, Schwitzen
  • Appetitstörungen, plötzlich vermindertes Interesse an bisherigen festen Aktivitäten
  • Gefühle der Wertlosigkeit und persönlicher Schuld
  • Müdigkeit, Energieverlust, motorische Ausfälle und Verlangsamung
  • somatische Beschwerden (Kopfschmerzen, Rückenschmerzen)
  • psychotische Reaktionen (Wahnvorstellungen, akustische, optische und Geruchshalluzinationen)
  • bizarre Ideenbildung, Paranoia, Verfolgungsangst
  • PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung)

 

 

Verschleierung

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Folterer versuchen können, ihre Handlungen zu verschleiern. Um physische Beweise für Schläge zu vermeiden, wird die Folter oft mit breiten, stumpfen Gegenständen durchgeführt, und Folteropfer werden manchmal mit einem Teppich bedeckt oder haben, im Fall von Falanga, Schuhe an, um die Kraft einzelner Schläge zu verteilen. Verdrehen von Gliedmaßen, Quetschverletzungen und Ersticken sind ebenfalls Formen von Folter, denen die Absicht zugrunde liegt, maximalen Schmerz und maximales Leiden bei minimaler Nachweisbarkeit zu erzeugen. Aus dem gleichen Grund werden nasse Handtücher bei Elektroschocks verwendet.

 

Quellen:

Andreas Frewer; Holger Furtmayr; Kerstin Krása; Thomas Wenzel (Hg.): Istanbul-Protokoll. Untersuchung und Dokumentation von Folter und Menschenrechtsverletzungen. Verlag V&R unipress: Göttingen, 2015 (2. überarbeitete Auflage). Download: http://www.v-r.de/_uploads_media/files/9783737000307_frewer_oa_wz_010746.pdf

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Istanbul-Protokoll (Abgerufen am 31.07.2017)

Bilder: Internet

 

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